Baumpflege
1. Kronenschnitt: Der Kronenschnitt unterstützt die Entwicklung und Erhaltung von vitalen, gesunden und verkehrssicheren Bäumen. Für ein arttypisches Erscheinungsbild tragen Ausführungszeit, Schnittform und Wundbehandlung bei.
2. Lichtraumprofilschnitt: Der Lichtraumprofilschnitt dient der Einhaltung des geforderten lichten Raumes nach dem Straßenverkehrsgesetz (4,5 m Straße und 2,5 m Gehweg). Zur Erhaltung oder Herstellung des Lichtraumprofils können Grob- und Schwachäste eingekürzt oder abgesägt werden. Starkäste sollen nur im notwendigen Maße eingekürzt werden und dürfen nur in begründeten Einzelfällen vollständig entfernt werden.
3. Kronenpflege: Diese Maßnahme dient der Pflege an gesunden und erwachsenen Bäumen. Durch Auslichten, überwiegend im Fein- und Schwachastbereich bis 5 cm Durchmesser, welches durch die Entnahme von Totholz, kranken und absterbenden Ästen erfolgt, wird unerwünschten Entwicklungen vorgebeugt.
4. Kronensicherungsschnitt: Die Kronensicherung ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit bei schwer beschädigten Bäumen notwendig. Hierbei kann die gesamte Krone im Grob- und Starkastbereich eingekürzt werden. Weitere Baumpflegemaßnahmen zum Erhalt des Baumes sind erforderlich.